Der sogenannte Einstieg in die „erweitere Regelbetreuung“ soll ab dem 25. Mai sukzessive im gesamten Land Brandenburg erfolgen.
Das Land gibt mittels Verordnung Gruppengrößen pro Raum vor. In Krippen können demnach Gruppen bis zu 6 Kindern, im Kindergarten bis zu 10 Kindern und im Hort Gruppen bis zu 15 Kindern pro Raum gebildet werden können. Landrat Daniel Kurth weist darauf hin, „dass dies in der Regel nicht der tatsächlichen Kapazität einer Kindertagesstätte entspricht“.
Die Aufnahme von weiteren Kindern ab dem 25. Mai für mindestens 4 Stunden an einem festen Tag in der Woche stellt die Barnimer Kitaeinrichtungen vor große Herausforderungen.
Eine Durchmischung von Gruppen soll weiter vermieden werden, so dass der Infektionsschutz gewährleistet werden kann. Einige Einrichtungen stoßen bereits jetzt unabhängig von den neu zugelassenen Gruppenstärken an die Grenze ihrer Aufnahmekapazität.
Circa dreiviertel der Kitas haben momentan noch wenige freie Plätze. Um den Eltern diese Plätze in einem praktikablen Verfahren zur Verfügung zu stellen, fand heute eine Abstimmung mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern statt.
„Die Umsetzung bis Montag ist sportlich und es wird einige Tage brauchen, bis alle zur Verfügung stehenden Plätze genutzt werden können.“, sagt Landrat Kurth.
Landkreis und Kommunen haben sich einvernehmlich auf folgendes Vorgehen geeinigt:
Die Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben und ihr Kind für 4 Stunden an einem Tag in der Woche in die Kita bringen wollen, wenden sich bitte an den Träger der Einrichtung. Die Belegung möglicher freier Plätze erfolgt durch die Kitaträger vor Ort. Vorzugsweise werden den Kindern im letzten Kita-Jahr die noch zur Verfügung stehenden Plätze angeboten. Dies sieht die Landes-Verordnung auch so vor.
Die Regelungen für die Tagespflegepersonen im Landkreis Barnim bieten den betroffenen Eltern ab Montag wieder die gewohnte Betreuungsmöglichkeit an. Alle Tagespflegestellen für Kinder dürfen dann wieder ihren gewohnten Betrieb aufnehmen.
Der Einstieg in die erweiterte Regelbetreuung ist nach Ansicht von Daniel Kurth nur im Schulterschluss mit allen Kitaträgern, den Erzieherinnen und Erziehern und nicht zuletzt den betroffenen Eltern umsetzbar.
Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt. Eltern, die aufgrund der bisher erlassenen Regeln Notbetreuung für ihre Kinder erhielten, erhalten diese weiterhin. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.