Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist für die Leitung und Verwaltung einer Gemeinde verantwortlich. Er entscheidet auf der Grundlage der Kirchlichen Grundordnung in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. Der/die Vorsitzende und die Stellvertretung vertreten die Gemeinde – auch in allen rechtlichen Angelegenheiten - nach außen.
Die Mitglieder des GKR werden von allen Gemeindemitgliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde gehören kraft Amtes dem Gemeindekirchenrat an. In den Gemeindekirchenrat kann jedes getaufte und konfirmierte Gemeindeglied gewählt werden, das mindestens 16 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.
Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrates sind vielfältig: Der GKR verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben der Gemeinde verantwortlich. Neben den Pfarrern sind auch Mitglieder des Gemeindekirchenrates Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindemitglieder.
Um die anliegende Arbeit besser bewältigen zu können, kann der Gemeindekirchenrat Ausschüsse bilden. In diesen Ausschüssen können auch Personen mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören und wegen ihrer besonderen Fachkenntnis berufen werden.
Seit vielen Jahrhunderten engagieren sich neben den Geistlichen auch Laien in Gestaltung der Gemeindearbeit. Während diese früher vom Pfarrer oder dem amtierenden Gemeindekirchenrat berufen wurden, gibt es heute ein Wahlverfahren. Eine Wurzel dieser Tradition ist die Vorstellung vom „Priestertum aller Getauften“ aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies möglich ist. Und so gibt es seit über 100 Jahren Gemeindekirchenräte, damit neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die gewählten Gemeindemitglieder angemessen über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde mit entscheiden und auch dafür Verantwortung übernehmen können.
Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat. Für unsere Kirchengemeinde sind die Pfarrerin und acht, auf die Dauer von sechs Jahren gewählte Mitglieder für die Geschicke unserer Gemeinde zuständig.
Unser Gemeindekirchenrat:
Ehrenälteste ist Ursula Ebert, die den GKR vor einigen Jahren verlassen hat. Frau Ebert hat zwar kein Stimmrecht mehr, steht dem GKR aber beratend zur Seite.
In geschwisterlicher Leitungsverantwortung berät der GKR einmal im Monat unter anderem die Situation der Kirchengemeinde, überwacht Finanzen und rechtliche Angelegenheiten, führt die Mitarbeitenden der Gemeinde, und kümmert sich um das geistliche und gemeindliche Leben.
Jedes Gemeindeglied ist aufgerufen, uns hierbei zu unterstützen und eigene Vorstellungen einzubringen. Wir nehmen jede Anregung dankbar entgegen.