Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat. (Grundordnung unserer Kirche). Er hat vielfältige Aufgaben. Er achtet darauf, dass regelmäßig Gottesdienst gefeiert wird und ist genauso für den verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern der Kirchengemeinde zuständig.
Alle 6 Jahre werden unsere Gemeindekirchenräte neu gewählt, die derzeitige Wahlperiode dauert von 2019 bis 2025.
Folgende Älteste gehören nun unseren Gemeindekirchenräten an (ein Pfarrer der Gemeinden ist qua Amt Mitglied der GKRs):